Freitag, 6. Januar 2012

"Ihr Arbeitsrecht" empfiehlt Lohnsteuer kompakt

Die Website von "Ihr Arbeitsrecht" empfiehlt in ihrem  aktuellen Artikel vom 5. Januar 2012 die Online-Steuererklärung von  Lohnsteuer kompakt:

"(...) Es gibt eine sehr große Anzahl von Anbietern für Online Steuererklärungen. Das Team von IhrArbeitsrecht.de hat das Angebot mal auf Herz und Nieren geprüft und zu dem Ergebnis gekommen, dass es eine Vielzahl von guten und günstigen Angeboten, aber aus unserer Sicht ist das zur Zeit beste Angebot das von Lohnsteuer kompakt. (...)
Insgesamt absolut empfehelenswert."
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website von www.ihrarbeitsrecht.de. Die Website bietet Ihnen nach eigenen Aussagen "kompetente und kompakte Informationen, sowie schnelle, individuelle und professionelle Rechtsberatung per Mail".

Freitag, 30. Dezember 2011

Lohnsteuer kompakt mit erweitertem Umfang

Berlin, 30. Dezember 11 – Mit dem Beginn der neuen Steuersaison erweitert die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt seinen Nutzerkreis. Richtete sich das Steuerprogramm in den vergangenen Jahren vornehmlich an steuerpflichtige Arbeitnehmer, können nun auch Selbständige Lohnsteuer kompakt nutzen, um ihre Steuererklärung zu erledigen.

Aber nicht nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können mit Lohnsteuer kompakt bearbeitet werden. Auch Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb ob als Einzelunternehmer oder als Mitgesellschafter sind kein Problem für Lohnsteuer kompakt.

Mit der Erweiterung der Online-Steuererklärung erschließt sich Lohnsteuer kompakt eine neue Zielgruppe. Nun können auch Journalisten, Schriftsteller, Künstler sowie weitere Selbständige ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt machen. Außerdem ist es nun möglich, Angaben zu Veräußerungsgewinnen aufgrund einer selbständigen Tätigkeit zu machen.

Verständliche Informationstexte erleichtern auch den Selbständigen das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, beantworten etwaige Fragen und helfen bei Unsicherheiten. Ein technisches Benutzerhandbuch gibt Tipps zur Bedienung des Programms und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.


Die Gebühr in Höhe von 14,99 Euro fällt erst  an, wenn die Steuererklärung ausgedruckt bzw. elektronisch per ELSTER ans Finanzamt übertragen werden soll. Die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.


Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer und Selbständige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit kostenlos über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 14,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte.  Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.


Pressekontakt:
Forium GmbH
Torsten Elsner
Kantstr. 13
10623 Berlin

Tel.: (030) 42 02 46 50
Fax: (030) 42 02 46 55
Mail: presse@forium.de

Lohnsteuer kompakt bietet Geringverdienern die kostenlose Steuererklärung

Berlin, 30. Dezember 11 – Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 10.000 pro Jahr können die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt vollkommen kostenfrei nutzen. Sie profitieren neben der für alle Nutzer kostenlosen Dateneingabe und -prüfung sowie der unentgeltlichen Steuerberechnung auch von der gebührenfreien Abgabe ihrer Steuerunterlagen.

Bei zusammenveranlagten Ehepartnern verdoppelt sich die Grenze natürlich auf 20.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen wird von Lohnsteuer kompakt automatisch errechnet.

Auf die gewohnte Qualität müssen diese Nutzer dabei nicht verzichten. Während der Erstellung der Steuererklärung wird der Steuerzahler in einem übersichtlichen Dialog durch den gesamten Prozess der Steuererklärung geleitet. Dabei hat er zu jeder Zeit den aktuellen Stand seiner möglichen Rückerstattung im Blick. Und weiß der Nutzer einmal nicht weiter, versorgen ihn verständliche Hilfetexte mit den nötigen Informationen, um seine Steuererstattung zu optimieren.

Steuerzahler mit höheren Einkommen können Lohnsteuer kompakt ebenfalls kostenlos testen und sich Ihre Steuererstattung gratis berechnen lassen. Erst  wenn sie mit ihrer Steuererklärung zufrieden sind und die Steuerunterlagen ausdrucken bzw. per ELSTER ans Finanzamt übermitteln wollen, zahlen sie den Preis in Höhe von 14,99 Euro.


Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer und Selbständige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit kostenlos über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 14,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte.  Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.


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Lohnsteuer kompakt bleibt die günstige Alternative für MAC-User

Berlin, 30. Dezember 11 – Einen großen Vorteil der Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt machen sich jedes Nutzer eines MAC-Rechners zunutze. Denn bei Lohnsteuer kompakt ist das Betriebssystem kein Auswahlkriterium.

Da die Steuererklärung online ausgeführt wird, funktioniert Lohnsteuer kompakt auf allen gängigen Betriebssystemen und Internetbrowsern. Eine Installation von Software und weiterfolgende ist nicht notwendig. Die Nutzer können sofort mit ihrer Steuererklärung anfangen. Alles, was sie benötigen sind Internetverbindung und ein Webbrowser.

Auch wenn einige Softwarehersteller mittlerweile auch diese Kundengruppe ansprechen, bietet Lohnsteuer kompakt vor allem preislich eine echte Alternative. Mit einem Preis von 14,99 Euro ist das Online-Programm deutlich günstiger als die Konkurrenz auf physischen Datenträgern.

Weiterer Vorteil: Die Gebühr fällt erst an, wenn die Steuererklärung ausgedruckt bzw. elektronisch per ELSTER ans Finanzamt übertragen werden soll. Die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.

Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer und Selbständige, die ihren Lohnsteuerjahresausgleich selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit kostenlos über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 14,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte.  Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.


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Dienstag, 20. Dezember 2011

Lohnsteuer kompakt 2011 geht an den Start

Auch 2012 können Windows- und Mac-Nutzer mit der neuen Version der Online-Steuererklärung viel Geld sparen. Viele Erweiterungen und Verbesserungen machen die Nutzung von Lohnsteuer kompakt zur neuen Steuersaison noch einfacher.

Berlin, 20. Dezember 11 – Die neueste Version der Online-Steuererklärung www.Lohnsteuer-kompakt.de für das Steuerjahr 2011 steht ab sofort zur Nutzung bereit. Viele Verbesserungen und Erweiterungen machen dabei die Erledigung der Steuererklärung einfacher denn je.

So wurde beispielweise das Steuer-Cockpit, die persönliche Startseite des Nutzers, übersichtlicher gestaltet und mit neuen Funktionen ausgestattet. Zum Beispiel können Nutzer, die das Online-Steuerprogramm bereits im letzten Jahr genutzt haben, die alten Daten einfacher für das neue Steuerjahr übernehmen.

Nicht nur Neulinge profitieren vom Lohnsteuer kompakt-Musterfall. Hierbei kann am Beispiel eines fiktiven Steuerfalls www.Lohnsteuer-kompakt.de kostenlos und unverbindlich getestet werden. Die Daten des Musterfalls können natürlich auch geändert und an die eigene Situation angepasst werden. So wird aus einem fiktiven Musterfall im Handumdrehen die persönliche Steuererklärung.
 
Apropos Preis: Lohnsteuer kompakt ist mit einem Preis von 14,99 Euro deutlich günstiger als die meisten Steuerprogramme auf CD bzw. DVD. Die Gebühr fällt auch erst  an, wenn die Steuererklärung ausgedruckt bzw. elektronisch per ELSTER ans Finanzamt übertragen werden soll. Die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.

Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer und Selbständige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit kostenlos über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 14,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte.  Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.


Pressekontakt:
Forium GmbH
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Mittwoch, 15. Juni 2011

Mit Ferienimmobilien Steuern sparen

Ob an der Nordsee oder im Schwarzwald – viele Deutschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie, in der man sich ohne Buchungsstress vom Arbeitsalltag erholen und durch Vermietung sogar Geld verdienen kann. Dass das Finanzamt die Kosten der Immobilie unter Umständen mitträgt, macht den Traum nur noch interessanter. Wer jedoch das Ferienhäuschen steuerlich geltend machen will, muss teilweise hohe Hürden überwinden, denn der Fiskus beteiligt sich nur, wenn der Schwerpunkt der Immobilie auf dessen Vermietung liegt.

Gewinnerzielungsabsicht lautet die Zauberformel, die man dem Finanzamt zweifelsfrei darlegen muss. Denn steuerlich absetzen kann man die Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur, wenn die Gewinnerzielung durch Vermietung im Vordergrund steht.

Hier jedoch liegt das große Problem. Kann man dem Finanzamt nämlich nicht glaubhaft machen, dass mit der Ferienwohnung Geld verdient werden soll, spricht das es von "Liebhaberei" und aus der Steuerersparnis wird nichts.

Am einfachsten weist man die Absicht der Gewinnerzielung nach, indem man die Ferienwohnung zunächst gar nicht selbst nutzt. Dies kann man dem Finanzamt etwa mit einem Maklervertrag darlegen, der die Eigennutzung für das ganze Jahr ausschließt.

Daneben muss dem Finanzamt aber auch die Gewinnerzielungsabsicht durch die Vermietung dargelegt werden: Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az: IX R 57/02) zufolge sollte die Immobilie mindestens 75 Prozent der ortsübliche Vermietungszeit über vermietet sein.
Sollte eine solche Vermietungszeit nicht erreicht werden können, muss eine Ertragsprognose über einen Zeithorizont von 30 Jahren feststellen, dass in diesem Zeitraum ein Mietüberschuss erwirtschaftet werden kann (BFH: Az IX R 97/00).

Diese Ertragsprognose muss ebenfalls eingereicht werden, wenn die Ferienimmobilie auch privat genutzt werden soll. Kommt die Prognose zu dem Ergebnis, dass ein Überschuss in dem 30-Jahres-Zeitraum nicht zu warten ist, werden die Werbungskosten nicht anerkannt. In diesem Fall müssen aber auch die Mieteinnahmen nicht versteuert werden.

Kommt die Ertragsprognose zu einem positiven Ergebnis, so muss das Finanzamt die Kosten anerkennen. Dabei werden die absetzbaren Zeiträume der Vermietung mit den nicht absetzbaren Zeiträumen der Eigennutzung ins Verhältnis gesetzt. Je länger die Vermietungsdauer, desto mehr kann abgesetzt werden. Dabei kann auch eventueller Leerstand in den Vermietungszeitraum einfließen, zum Beispiel wenn vorher genau festgelegt wurde, wann die Ferienwohnung selbst genutzt wird. Ansonsten wird der Leerstand entsprechend dem Verhältnis von Vermietung und Selbstnutzung aufgeteilt.

Erkennt das Finanzamt alle Punkte an, können Anschaffungs- und Finanzierungskosten sowie Heizung, Strom oder Reparaturen steuerlich abgesetzt werden. Da besonders in den ersten Jahren, zum Beispiel durch Kreditzinsen, die Ausgaben über den Einnahmen liegen, kann der Verlust das zu versteuernde Einkommen mindern. Man zahlt also weniger Steuern, dem Finanzamt sei Dank.

Um Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, bieten wir Ihnen diesen Artikel zur freien Verwendung an. Über die Nennung von forium.de bzw. lohnsteuer-kompakt.de als Quelle würden wir uns freuen.

Bitte senden Sie Belegexemplare an:
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Sonntag, 15. Mai 2011

Steuern sparen mit Spenden

Mit einer Spende kann nicht nur die Arbeit einer Hilfsorganisation unterstützt werden. Der Steuerzahler mindert damit auch die eigene Steuerlast. Trotzdem sollte die wohltätige Geste im Vordergrund stehen. Deshalb ist wichtig zu wissen, wer die Spende erhält und was diese mit dem Geld macht.

Eine Orientierung bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die Nicht-Regierungsorganisation vergibt an seriöse Organisationen ein Spendensiegel. Dafür müssen die Spendensammler müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen. So bewertet das DZI die Verwendung der Spendengelder, die Kosten der Spendenwerbung sowie die Verwaltungskosten. Werbe- und Verwaltungsausgaben dürfen beispielsweise ein „vertretbares Maß“ nicht übersteigen. Gemessen an den Gesamtausgaben einer gemeinnützigen Organisation ist ein Anteil von über 35 Prozent nicht mehr vertretbar.

Hat eine Organisation das Spendensiegel erhalten, darf sie damit auf ihrer Internetseite und anderen Publikationen werben. Die DZI listet derzeit 248 Spendenorganisationen, von A wie „action medeor“ bis Z wie „Zukunftsstiftung Entwicklungshilfe“. Sollte eine Organisation das Siegel nicht tragen, bedeutet das nicht, dass diese unseriös arbeitet, denn für den freiwilligen „Spenden-TÜV“ müssen die Antragssteller jedes Jahr Gebühren an die DZI zahlen.

In diesem Fall hilft ein Blick in den Jahresbericht des jeweiligen Vereins. Durch diese Zahlen erfährt man im Allgemeinen mehr über die Verwendung der Gelder, als durch ein Werbe-Info-Faltblatt.

Neben einem ruhigen Gewissen hat der Spender den positiven Nebeneffekt, seine Steuerlast senken zu können, denn Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Die im Veranlagungsjahr gespendete Summe wird dafür in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) eingetragen. Bis 2006 wurde bereits ab einer Spende in Höhe von 100 Euro ein Spendennachweis verlangt. Die Höhe dieser Nachweisgrenze wurde zum 1. Januar 2007 auf 200 Euro angehoben. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert – am Anfang des darauf folgenden Jahres – die entsprechenden Nachweise an die finanziellen Unterstützer. Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise, wie einen Überweisungsbeleg und einen Kontoauszug.

Aber Vorsicht, der Finanzbeamte lässt nicht jede Spende und nicht jeden Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe gelten. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler zum Beispiel nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat-, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Wenn Sie aber einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.
Im Gegensatz zu den Spenden an gemeinnützige Organisationen erhält man bei Parteispenden (oder Mitgliedsbeiträgen) eine unmittelbare Steuerermäßigung von 50 Prozent, allerdings höchstens 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratete). Der darüber hinausgehende Spendenbetrag kann zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt dabei für Ledige bei 1.650 Euro und für Verheiratete bei 3.300 Euro.

Übrigens können neben Geld- auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie Ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke auflistet.


Um Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, bieten wir Ihnen hier diverse Artikel zur freien Verwendung an. Über die Nennung von forium.de bzw. lohnsteuer-kompakt.de als Quelle würden wir uns freuen.

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