Sonntag, 13. März 2011

Steuern sparen durch Zweitwohnung

Es gibt verschiedene Arten, die Steuerlast zu verringern. Besonders Berufspendler können dabei von einer Vielzahl an Möglichkeiten profitieren, wenn sie am Arbeitsort in einer Zweitwohnung leben.

Grundsätzlich werden die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung zeitlich unbegrenzt anerkannt. Es ist dabei wichtig, dass die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten und der Hauptwohnsitz weiterhin als privater Lebensmittelpunkt beibehalten wird. Weniger streng ist das Finanzamt bei den Anforderungen an die Ausstattung der Zweitwohnung. Neben einer eigenen Wohnung können auch die Kosten für ein möbliertes Zimmer oder ein Hotelzimmer abgesetzt werden.

In der Zweitwohnung selbst kann die notwendige Möbelausstattung, bestehend aus Bett, Schrank, Tisch sowie Küchen- und Badezimmereinrichtung, steuerlich geltend gemacht werden. Extras wie Dekorationsartikel oder Unterhaltungselektronik werden aber nicht getragen.

Zudem übernimmt der Fiskus mit gewissen Einschränkungen Fahrten zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz: Für die erste Hin- und Rückfahrt werden die Kosten vollständig gezahlt. Für Fahrten mit dem Auto bekommen Pendler zum Beispiel pro Kilometer 0,30 Euro erstattet. Auch für eine Fahrt vom Arbeits- zum Heimatort innerhalb der Woche gilt dieser Satz. Darin inbegriffen ist allerdings nicht die Rückfahrt zum Nebenwohnsitz.

Weitere absetzbare Kosten sind unter anderem Aufwendungen, die die Wohnungssuche betreffen. Dabei handelt es sich um Fahrtkosten zur Wohnungsbegutachtung sowie Porto- und Telefongebühren. Außerdem werden Umzugskosten übernommen. Für die ersten drei Monate kann der Pendler auch Geld für Verpflegung erhalten. Die genaue Höhe des Betrages ist davon abhängig, wie viel Zeit außerhalb der Erstwohnung verbracht wird.

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