Freitag, 1. April 2011

Kostenlose Steuererklärung für Geringverdiener

Steuerzahler mit geringem Einkommen werden von der Online-Steuererklärung lohnsteuer-kompakt.de durch ein spezielles Angebot besonders entlastet: Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers unter der Grenze von 10.000 Euro pro Jahr, kann dieser mit der Steuersoftware Lohnsteuer kompakt seine Steuererklärung kostenlos erledigen und abgeben. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern verdoppelt sich diese Grenze auf 20.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen wird dabei automatisch von Lohnsteuer kompakt errechnet.

Lediglich Steuerzahler mit höheren Einkommen zahlen den vollen Preis in Höhe von 14,99 Euro. Aber selbst diese Nutzer können das Programm kostenlos testen und sich Ihre Steuererstattung gratis berechnen lassen. Erst  wenn sie mit ihrer Steuererklärung zufrieden sind und die Steuerunterlagen ausdrucken bzw. ans Finanzamt übermitteln wollen, müssen sie den Preis zahlen.

Besonders für Haushalte mit einem geringen Einkommen sollte die jährliche Steuererklärung ein Pflichttermin werden, bietet sich doch jedes Jahr erneut die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Damit die Rückzahlung nicht zu dürftig ausfällt, kommt man bei der Erstellung der Steuererklärung um eine Steuersoftware nicht herum. Trotz oder gerade wegen des schwierigen Themas sollte die Software den Nutzer unterstützen und nicht durch Unübersichtlichkeit und Steuerkauderwelsch  verunsichern.

Lohnsteuer kompakt hat sich genau diese Punkte auf seine Fahnen geschrieben. Der Nutzer wird in einem übersichtlichen Dialog durch den gesamten Prozess der Steuererklärung geleitet. Dabei hat er zu jeder Zeit den aktuellen Stand seiner möglichen Rückerstattung im Blick. Und weiß der Nutzer einmal nicht weiter, versorgen ihn verständliche Hilfetexte mit den nötigen Informationen, um seine Steuererstattung zu optimieren.


Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer, die ihre
Einkommensteuererklärung selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit kostenlos über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 14,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte.  Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.


Pressekontakt:
Torsten Elsner
Tel.: (030) 42 02 46 50
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Torsten Elsner
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Sonntag, 13. März 2011

Steuern sparen durch Zweitwohnung

Es gibt verschiedene Arten, die Steuerlast zu verringern. Besonders Berufspendler können dabei von einer Vielzahl an Möglichkeiten profitieren, wenn sie am Arbeitsort in einer Zweitwohnung leben.

Grundsätzlich werden die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung zeitlich unbegrenzt anerkannt. Es ist dabei wichtig, dass die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten und der Hauptwohnsitz weiterhin als privater Lebensmittelpunkt beibehalten wird. Weniger streng ist das Finanzamt bei den Anforderungen an die Ausstattung der Zweitwohnung. Neben einer eigenen Wohnung können auch die Kosten für ein möbliertes Zimmer oder ein Hotelzimmer abgesetzt werden.

In der Zweitwohnung selbst kann die notwendige Möbelausstattung, bestehend aus Bett, Schrank, Tisch sowie Küchen- und Badezimmereinrichtung, steuerlich geltend gemacht werden. Extras wie Dekorationsartikel oder Unterhaltungselektronik werden aber nicht getragen.

Zudem übernimmt der Fiskus mit gewissen Einschränkungen Fahrten zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz: Für die erste Hin- und Rückfahrt werden die Kosten vollständig gezahlt. Für Fahrten mit dem Auto bekommen Pendler zum Beispiel pro Kilometer 0,30 Euro erstattet. Auch für eine Fahrt vom Arbeits- zum Heimatort innerhalb der Woche gilt dieser Satz. Darin inbegriffen ist allerdings nicht die Rückfahrt zum Nebenwohnsitz.

Weitere absetzbare Kosten sind unter anderem Aufwendungen, die die Wohnungssuche betreffen. Dabei handelt es sich um Fahrtkosten zur Wohnungsbegutachtung sowie Porto- und Telefongebühren. Außerdem werden Umzugskosten übernommen. Für die ersten drei Monate kann der Pendler auch Geld für Verpflegung erhalten. Die genaue Höhe des Betrages ist davon abhängig, wie viel Zeit außerhalb der Erstwohnung verbracht wird.

Um Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, bieten wir Ihnen diesen Artikel zur freien Verwendung an. Über die Nennung von forium.de bzw. lohnsteuer-kompakt.de als Quelle würden wir uns freuen.

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